Förderprogramm für Kunden der Stadtwerker Sulzbach/Saar GmbH
Gültig vom 01.01.2018 bis 31.12.2018
Download Förderprogramm
1) Prämie für die Umstellung von Heizungsanlagen auf Erdgas1
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage von einer anderen Energieart auf Erdgas umstellen, erhalten Sie
als Zuschuss
je eingebauter neuer Gaszentralheizung (Brennwerttechnik) 250 €
für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizung (Brennwerttechnik) je 250 €
mal Anzahl neu eingebauter Gasetagenheizungen
Rahmenbedingung: 5-jähriger Gasbezug ab Förderdatum bei den Stadtwerken Sulzbach/Saar GmbH2
2) Sie haben bereits eine Erdgasheizung, wollen diese jedoch erneuern?1
Auch dafür erhalten Sie bis auf weiteres von uns Geld
je eingebauter neuer Gaszentralheizung (Brennwerttechnik) 250 €
für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizung (Brennwerttechnik) je 250 €
mal Anzahl neu eingebauter Gasetagenheizungen
Rahmenbedingung: 5-jähriger Gasbezug ab Förderdatum bei den Stadtwerken Sulzbach/Saar GmbH2
Und zusätzlich bis zu 250 € Finanzierungsgeld2
2 % Zuschuss für die ersten 5 Jahre der Kreditlaufzeit bis zu einer Kredithöhe von 2.500 €.
Das sind 250 € zusätzlich. Die Abwicklung erfolgt einfach mit Ihrer Hausbank.
Rahmenbedingung: 5-jähriger Gasbezug ab Förderdatum bei den Stadtwerken Sulzbach/Saar
GmbH.
Und dazu noch weitere 100 € Kochgeld
Der Gasherd sollte nicht nur in Profi- und Luxusküchen zu finden sein. Deshalb fördern wir
den Kauf eines Gasherdes mit weiteren 100 €. Geringe Energiekosten und kürzere
Garzeiten sind zusätzliche Vorteile für Sie, die Sie auf Jahre hinaus besitzen. Durch die
Reduzierung der „Mittagsspitze“ optimieren wir so unseren Strombezug. Diesen Preisvorteil
können wir deshalb nur an die Kunden weitergeben, die auch von uns ihren Strom
beziehen. Rahmenbedingung: 2-jähriger Strom- und Gasbezug ab Förderdatum bei den
Stadtwerken Sulzbach²
Weiße Ware
Kühl- und Gefriergeräte mit Energieeffizienzklasse A +++
Geschirrspüler und Waschmaschinen mit Energieeffizienzklasse A+++
Wäschetrockner mit Energieeffizienzklasse A++
Derzeit ist dies die Öko-Klasse, mit der Sie am meisten Strom sparen können. Mit der EnergieEffizienzklass A +++ kühlen und gefrieren Sie Ihre Lebensmittel, und sparen dabei noch Energie.
Die Stadtwerke bezuschussen diesen Einkauf mit 50 €
Rahmenbedingung: 3-jähriger Strombezug ab Förderdatum bei den Stadtwerken Sulzbach/Saar GmbH2
Sie erhalten den Gasanschluss zum günstigen Festpreis
Bedingung ist, dass Sie innerhalb von zwei Jahren Heizgas beziehen und die Kesselleistung
100 kW nicht übersteigt.
Kosten Erdgashausanschlusskosten
Einzelverlegung (bis 10 Meter Anschlusslänge) 900 €
Erfolgt die Verlegung gemeinsam mit anderen Arbeiten wird’s noch günstiger.
Gleichzeitige Verlegung mit der Wasserhausanschlussleitung oder Erneuerung
derselben im gemeinsamen Graben. Für die Gasanschlussleitung 600 €
Verlegung im Zuge der Erneuerung oder Neuverlegung der Gashauptleitung.
Für die Gashausanschlussleitung reduzieren sich die o. g. Preise um weitere 200 €
Unsere Leistungen
Verlegung der Gasleitung bis 10 m Länge in fertiger Arbeit bis zum Hauptabsperrhahn,
einschließlich Erdarbeiten, jedoch ohne Oberflächenwiederherstellung auf Privatgelände.
Erstellen der Hauseinführung, Setzen des Absperrorgans, Wiederherstellung der Oberfläche im
öffentlichen Verkehrsraum sowie Inbetriebsetzung des Anschlusses.
Für jeden Meter Leitung, der 10 m übersteigt zusätzlich nur pauschal 50 €
In allen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Rahmenbedingung: 7-jähriger Gasbezug bei den Stadtwerken Sulzbach/Saar GmbH. Bei
vorzeitigem Lieferantenwechsel ist der Differenzbetrag von den bereits gezahlten Kosten zu den
entstandenen Hausanschlusskosten gemäß NDAV-Preisliste (Ergänzenden Bedingungen des
Netzbetreibers Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung) zu
zahlen.
E-Mobilität
Die Nutzung von Elektrofahrzeugen kann auch für Sulzbach zu einem wichtigen Element klimagerechter Energie- und Verkehrspolitik werden. Die Stadtwerke Sulzbach erleichtern ihren Kunden mit einer Förderung für Elektrofahrzeuge und einem speziellen Stromtarif für Elektroautos den Einstieg.
Die Förderung der Fahrzeuge erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses pro Fahrzeug. Hybridfahrzeuge sind nicht Bestandteil der Förderung, können jedoch auch den günstigen Tarif für E-Auto in Anspruch nehmen. Bedingung ist immer ein bestehender Stromliefer-Vertrag mit Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH.
Sie erhalten als Zuschuss:
für ein Elektroneufahrzeug (PKW) 500 €
Rahmenbedingung: 5-jähriger Strombezug ab Förderdatum bei den Stadtwerken Sulzbach/Saar GmbH
Erstzulassung für den Kunden. Vorlage der Originalrechnung und Kfz-Schein des Neufahrzeugs 1
für ein E-Fahrrad, einen E-Roller 90 €
oder ein E-Bike
Rahmenbedingung: 3-jähriger Strombezug ab Förderdatum bei den Stadtwerken Sulzbach/Saar GmbH
und Vorlage der Originalrechnung
1
Es ist jeweils nur eine dieser zwei Förderarten möglich.
2
Bei vorzeitigem Lieferantenwechsel sind die gezahlten Zuschüsse zeitanteilig zurückzuzahlen
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