24 h Lieferantenwechsel Strom




Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Antworten

1. Was ändert sich ab Juni 2025, wenn ich umziehe?
1. Was ändert sich ab Juni 2025, wenn ich umziehe oder den Stromlieferanten wechseln möchte?
Ab Juni 2025 gelten neue Regelungen für den Wechsel des Stromlieferanten. Diese sollen laut Bundesnetzagentur einige Schritte in diesem Prozess beschleunigen und vereinfachen.
Hiermit geht aber auch einher, dass sich die Meldefristen für den Wechsel des Lieferanten ändern. Dies betrifft insbesondere den Fall von Umzügen. So können Ein- und Auszüge, aber auch Leerstände künftig nur noch in die Zukunft mitgeteilt werden. Rückwirkende Anpassungen sind nicht mehr möglich, so dass sowohl der eigene Ein- als auch der eigene Auszug vorab gemeldet werden muss.
2. Was ändert sich? - kurz und verständlich
Ab Juni 2025 gelten neue Vorgaben der Bundesnetzagentur für den Wechsel des Stromlieferanten. Diese Neuerung betrifft vor allem den Austausch von Informationen zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern. Für Sie als Kundin oder Kunde bleiben Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen wie bisher bestehen. Auch die Kommunikation zwischen Ihnen und dem alten oder neuen Anbieter ist von den Änderungen nicht betroffen.
Wichtig für Sie als Kunde: in bei uns:
Ein- oder Auszüge müssen rechtzeitig gemeldet werden – mindestens 14 Tage im Voraus. Nachträgliche Anmeldungen sind ab Juni 2025 nicht mehr erlaubt. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig, bleiben Sie weiterhin zahlungspflichtig – auch wenn bereits ein neuer Mieter eingezogen ist.
3. Wann muss ich meinen Umzug melden?
Der Umzug sollte idealerweise so früh wie möglich bei uns gemeldet werden. Das gibt uns genügend Zeit, um alle notwendigen Vorbereitungen für An- und Abmeldung, für die Versorgung am neuen Standort oder den Wechsel des Lieferanten zu treffen. Die Meldung muss spätestens 14 Tage vor dem Umzug / der Schlüsselübergabe erfolgen, besser noch früher.
Je nach vertraglicher Konstellation, die Ihrem Vertrag / Ihren AGB entnommen werden kann, können aber auch andere Fristen, wie bspw. ein Monat, gelten.
4. Kann ich mich rückwirkend ummelden?
Nein, seit dem 6. Juni 2025 ist eine rückwirkende An- oder Abmeldung beim Energieversorger nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass der Umzug, egal ob Auszug oder Einzug, rechtzeitig vor dem Umzugstermin, gemeldet werden muss. Eine verspätete Ummeldung kann zu zusätzlichen Kosten führen.
5. Was passiert, wenn ich mich zu spät ummelde?
Hierbei kommt es auf die konkrete Situation an. Sollten Sie aber beispielsweise ausziehen und vergessen, sich rechtzeitig abzumelden, könnte es sein, dass Sie weiterhin Inhaber des Energievertrages an der Verbrauchsstelle sind. In diesem Falle kann es sein, dass Sie für Kosten aufkommen müssen, die nicht Sie, sondern möglicherweise ihr ehemaliger Vermieter oder Ihr Nachmieter verursacht. Eine nachträgliche Ab- oder Ummeldung eines Vertrages ist uns dann leider nicht mehr möglich, so dass Sie sich mit Eigentümer oder Nachmieter über die Kostenaufteilung abstimmen müssten.
Bitte melden Sie sich entsprechend rechtzeitig bei geplantem Umzug, spätestens 14 Tage vorher, bei uns.
6. Kann ich meinen bestehenden Vertrag bei Umzug „mitnehmen"?
6. Kann ich meinen bestehenden Vertrag bei Umzug einfach „mitnehmen“?
Meist können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Ob das im konkreten Fall möglich ist, erfahren Sie nach Meldung Ihres Umzugs und Nennung aller nötigen Daten für Ihre neue Wohnung. Je nachdem, ob Sie deutschlandweit oder innerhalb unseres Versorgungsgebietes umziehen, gelten ggf. andere Regeln. Nachfolgend finden Sie eine kleine Übersicht zur Einordnung:

- Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebietes: In der Regel können Sie Ihren bestehenden Vertrag an Ihre neue Adresse mitnehmen. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug frühzeitig mit, damit wir die Bedingungen prüfen und gegebenenfalls anpassen können.

- Umzug deutschlandweit: Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug frühzeitig mit. Da wir nur in unserem Netzgebiet (Stadt Sulzbach) liefern, besteht eine außerordentliche Kündigungsfrist.
7. Gilt der bestehende Vertrag mit seinen Laufzeiten weiterhin?
7. Gilt der bestehende Vertrag mit seinen Laufzeiten und Kündigungsfristen weiterhin?

Ja, die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und bestehenden Regelungen zu Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen, die ab Juni greifen, betreffen ausschließlich den Wechselprozess sowie die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern. Bitte überprüfen Sie vor dem Umzug Ihre Kündigungsfrist bei uns.
Sollte eine Weiterbelieferung am neuen Wohnort zu bestehenden Vertragsbedingungen nicht möglich sein, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Hierüber informieren wir Sie gerne nach Meldung und Prüfung des Umzugs.
8. Welche Informationen brauche ich wirklich?
8. Welche Informationen brauche ich für den Wechsel des Stromlieferanten / Umzug?

Für eine schnelle und reibungslose Ummeldung werden folgende Informationen benötigt:
- Kundennummer (falls vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle (Ihre Adresse)
- Namen
- Geburtsdatum
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummer
- End- oder Anfangszählerstand, bspw. auf Basis des Übergabeprotokolls
- Falls bekannt: Die Marktlokations-ID (MaLo-ID)
9. Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ist eine eindeutige Identifikationsnummer. Diese dient, ähnlich der IBAN, einer eindeutigen Zuordnung einer Verbrauchsstelle. Die elfstellige MaLo-ID ist auf der Stromrechnung oder im aktuellen Stromliefervertrag vermerkt.
Eine Angabe der MaLo-ID ist nicht verpflichtend, ermöglicht aber einen reibungslosen Ablauf des Wechselprozesses.
Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie die MaLo-ID nicht leichtfertig an Dritte heraus.
10. Wann ist der frühestmögliche Lieferbeginn?
10. Wann ist der frühestmögliche Lieferbeginn nach Meldung des Einzugs/ Wechsels?

Anmeldungen sind künftig nur noch in die Zukunft möglich. Der genaue Lieferbeginn hängt von der konkreten Fallkonstellation ab. Der frühestmögliche Lieferbeginn nach Meldung eines Einzugs ist aber der übernächste Werktag.
Das heißt beispielsweise: Sollten alle anderen Beteiligten korrekt gehandelt haben und Sie am 01. eines Monats einziehen und erst am selben Tag Ihren Einzug melden, beginnt unser Vertragsverhältnis auf Basis der neuen Regelungen erst am übernächsten Werktag.
Noch konkreter: Sie melden den Einzug am Freitag, dann ist der Lieferbeginn in diesem Falle am Dienstag
11. Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?
Der Zählerstand sollte am Tag des Umzugs oder spätestens am letzten Tag in der alten Wohnung abgelesen werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Verbrauch korrekt bis zu Ihrem Umzugstag erfasst wird. Wenn der Zählerstand nicht rechtzeitig abgelesen wird, kann es beispielsweise nötig sein, dass der Verbrauch geschätzt werden muss.
Zur Dokumentation bietet sich meist ein Übergabeprotokoll an, dass von allen Parteien unterschrieben werden kann.
12. Wie kann ich meinen Zählerstand melden?
 Derzeit ist eine Online-Übermittlung oder per App nicht möglich. Bitte nutzen Sie zur Übermittlung unser Kontaktformular auf der Website unter https://www.stadtwerke-sulzbach.de/media/kundenservice/Abmeldung.pdf oder informieren Sie uns telefonisch unter 06897-575-0.
13. Fallen Kosten beim Lieferantenwechsel an?
Nein, der Wechsel selbst ist kostenlos und es fallen keine Wechselgebühren an.
14. Gelten die Regeln für alle Verträge?
Die neuen Regeln ab Juni 2025 gelten nur für Ihren Stromvertrag. Es ist für Sie als auch uns aber einfacher, wenn Sie sich auch in den Sparten Gas und Wasser an die genannten Fristen halten.
Darüber hinaus wird diskutiert und vermutet, dass eine Anpassung der Regeln für die Sparte Gas für das Jahr 2026 geplant ist.
15. Was passiert im Fall eines Zählerwechsels?
Leider ist auch in diesem Falle keine rückwirkende Korrektur unsererseits möglich. Korrekturen können nur noch in die Zukunft gerichtet ausgeführt werden. Bitte klären Sie dies im Fall der Fälle mit der betroffenen anderen Partei.
16. Warum werden die Fristen für Umzugsmeldungen geändert?
Ab Juni 2025 tritt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur in Kraft: Ein Wechsel des Stromanbieters soll dann innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Grundlage für diese Änderung ist der Beschluss BK6-22-024 vom März 2024. Rechtlich verankert ist die Frist in § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes, das wiederum auf eine EU-Richtlinie (2019/944) zurückgeht.
Die neue Regelung bietet Endkund:innen künftig eine deutlich beschleunigte Abwicklung des Lieferantenwechsels und damit eine höhere Flexibilität bei der Wahl ihres Stromanbieters.

Gleichzeitig ist ein wesentlicher Aspekt zu beachten: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab dem Inkrafttreten der Regelung nicht mehr zulässig. Um die Umsetzung des 24-Stunden-Wechsels technisch und prozessual sicherzustellen, ist es erforderlich, dass sämtliche Ein- und Auszugsdaten rechtzeitig und vollständig vor dem Wechseltermin übermittelt werden.
17. Wie funktioniert die Anmeldung Mieter- Eigentümerwechsel?
17. Wie funktioniert die Anmeldung eines Mieter- oder Eigentümerwechsel ab dem 06.06.2025?

Um einen reibungslosen Ablauf des Wechsels des Energieversorgers sicherzustellen, bitten wir Sie, zwei wesentliche Punkte zu beachten:

1. Ummeldung spätestens 14 Tage vor Schlüsselübergabe Bitte übermitteln Sie uns alle relevanten Informationen zum Eigentümer- oder Mieterwechsel spätestens 14 Tage vor Übergabe der Immobilie.
Idealerweise erfolgt diese Mitteilung direkt im Anschluss an den Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages.

2. Zählerstand nach Schlüsselübergabe mitteilen.
Für eine präzise Abrechnung benötigen wir den tatsächlichen Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe oder unmittelbar danach. Nur so lassen sich Verbrauchsschätzungen vermeiden.
18. Bis wann muss ein Umzug gemeldet werden?
18. Bis wann muss ein Umzug (Eigentümer- oder Mieterwechsel) spätestens gemeldet werden? Der Umzug sollte idealerweise so früh wie möglich bei uns gemeldet werden. Das gibt uns genügend Zeit, um alle notwendigen Vorbereitungen für An- und Abmeldung, für die Versorgung am neuen Standort oder den Wechsel des Lieferanten zu treffen. Die Meldung sollte jedoch spätestens 14 Tage vor dem Umzug / der Schlüsselübergabe erfolgen, besser noch früher.
19. Sie haben noch weitere Fragen?
Bitte kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten, um unnötige Kosten zu vermeiden. Als Ihr Energieversorger können wir nachträgliche Korrekturen bei Umzügen nicht mehr vornehmen. Daher ist es wichtig, alle Details rechtzeitig und korrekt zu melden.



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Ihre weiteren Schritte zusammengefasst:

PDF Umzug FAQ
PDF Umzug Infoblatt

 

Frühzeitig informieren
frühzeitig kommunizieren
...dann klappts auch mit dem Nachbarn!



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